germany motor third party liability insurance german.pdf
Versicherungsbestätigung 01.03.2026 – 28.02.2027
Zum Versicherungsvertrag GFL 90/R001/0071907
Versicherungsnehmer
TIER Mobility SE
c/o Techspace
Lobeckstr. 36 - 40
10969 Berlin
Das Internetportal des Versicherungsnehmers firmiert unter dem Namen „TIER“
(nachfolgend „Portal des Versicherungsnehmers“).
Versichert sind
Versicherungspflichtige Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
eKFV, die den Vorgaben dieser Verordnung entsprechen.
Die Elektrokleinstfahrzeuge müssen zudem über eine ordnungsgemäß angebrachte und gültige
Versicherungsplakette/Versicherungskennzeichen verfügen.
Kein Versicherungsschutz besteht
Bei Verwendung von Fahrzeugen auf dem eingefriedeten, dem öffentlichen Verkehr nicht
zugänglichen Gelände von Verkehrsflughäfen / Verkehrslandeplätzen besteht kein Versicherungsschutz.Für die erlaubnispflichtige Beförderung gefährlicher Güter besteht Versicherungsschutz nur
im Rahmen der dem Versicherer vorliegenden Beförderungserlaubnisse und nach vorheriger Vereinbarung mit dem Versicherer. Für diese Risiken gelten die gesetzlichen
Deckungssummen.Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
nur soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder
der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels-, oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch
die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem
nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
- Außerdem gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen der dem Vertrage zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Elektrokleinstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherung.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Mieter als natürliche Personen
auf dem Portal des Versicherungsnehmers registriert und zugelassen sind
das 18. Lebensjahr vollendet haben
Berechtigte Fahrer
Berechtigter Fahrer sind nur der Mieter sowie der Zusatzfahrer, welcher ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat und das Fahrzeug vom Mieter zur temporären Nutzung überlassen bekommt.
Weitere Fahrer sind nicht versichert.
Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall
Berechtigte Fahrer müssen die in den Allgemeinen Vermietbedingungen des Versicherungsnehmers aufgestellten Regeln beachten.
Der Berechtigte Fahrer:
darf das Fahrzeug keinem unberechtigten Dritten zum Gebrauch überlassen;
darf das Fahrzeug nicht für gewerbliche Zwecke nutzen;
muss mindestens 18 Jahre alt sein
darf das Fahrzeug nur alleine nutzen und zu keiner Zeit weitere Personen auf dem
Fahrzeug mitnehmen oder sich mitnehmen lassendarf das Fahrzeug nicht fahren, wenn er durch den Genuss alkoholischer Getränke
oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu
führen.muss die Vorschriften der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen laut eKFV einhalten.
Außerdem gelten die Pflichten und Obliegenheiten der dem Vertrage zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Elektrokleinstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherung.
Schadenregulierung
Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Nach Eintritt eines Schadenfalls
ist der Mieter verpflichtet, dem Versicherungsnehmer den Schaden unverzüglich
nach Buchungsende per Telefon oder E-Mail anzuzeigen. Bei Kfz- Haftpflichtschä-
den sind insbesondere auch die Daten des Geschädigten (Kennzeichen, Name,
Adresse, Kontaktdaten) mit anzugebenist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer den Schaden unverzüglich nach Kenntniserlangung durch den Mieter anzuzeigen. Bei Kfz- Haftpflichtschä-
den sind insbesondere auch die Daten des Geschädigten (Kennzeichen, Name,
Adresse, Kontaktdaten) mit anzugeben;sind Mieter und Fahrer verpflichtet, dem Versicherer Auskunft über ihr Alter mitzuteilen (ggf. Einreichung Kopie Personalausweis);
ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer die Fahrzeugidentifikationsnummer des durch diesen Vertrag versicherten Fahrzeuges mitzuteilen;
ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer die Buchungsdaten
(Tag, Zeitraum) des Mieters im Zusammenhang mit dem gemeldeten Schadenereignis mitzuteilen; ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dem Versicherer auf
Anforderung die auf der Plattform des Versicherungsnehmers vor dem jeweiligen
Versicherungsabschluss durch den Mieter angegebenen Daten (persönliche Daten
zu Mieter, Fahrzeugdaten, Anmietort und -zeit etc.) im Zusammenhang mit dem
Schadenereignis auszuhändigen.
Folgen von Obliegenheitsverletzungen
Die Rechtsfolgen der Verletzungen von Obliegenheiten – auch der hier genannten – ergeben sich
aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Elektrokleinstfahrzeuge
Kfz-Haftpflichtversicherung.
Beginn und Ende des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeuges nach Anmietung über das
Portal des Versicherungsnehmers und endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Mietdauer im
Portal des Versicherungsnehmers.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich das Fahrzeug während der vereinbarten Mietzeit tatsächlich im unmittelbaren Besitz und in der Verfügungsgewalt des Mieters befunden hat.
Umfang des Versicherungsschutzes
Für alle versicherten Fahrzeuge gilt folgender Versicherungsumfang:
Kfz-Haftpflichtversicherung
mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal - bei Personenschäden maximal 15 Mio.
€ je geschädigte Person;
Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht abweichend zu Ziffer 1.1.4 der Versicherungsbedingungen für Ihre
Allianz Elektrokleinstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherung nur in der Bundesrepublik Deutschland.
Unterföhring, den 26.01.2026
Unterschrift Versicherer
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