germany motor third party liability insurance german.pdf

Versicherungsbestätigung 01.03.2026 – 28.02.2027

Zum Versicherungsvertrag GFL 90/R001/0071907

Versicherungsnehmer

TIER Mobility SE
c/o Techspace
Lobeckstr. 36 - 40
10969 Berlin

Das Internetportal des Versicherungsnehmers firmiert unter dem Namen „TIER“
(nachfolgend „Portal des Versicherungsnehmers“).

Versichert sind

Versicherungspflichtige Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung
eKFV, die den Vorgaben dieser Verordnung entsprechen.

Die Elektrokleinstfahrzeuge müssen zudem über eine ordnungsgemäß angebrachte und gültige
Versicherungsplakette/Versicherungskennzeichen verfügen.

Kein Versicherungsschutz besteht

Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels-, oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch
die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem
nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Mieter als natürliche Personen


Berechtigte Fahrer

Berechtigter Fahrer sind nur der Mieter sowie der Zusatzfahrer, welcher ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet hat und das Fahrzeug vom Mieter zur temporären Nutzung überlassen bekommt.
Weitere Fahrer sind nicht versichert.

Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall

Berechtigte Fahrer müssen die in den Allgemeinen Vermietbedingungen des Versicherungsnehmers aufgestellten Regeln beachten.

Der Berechtigte Fahrer:

Außerdem gelten die Pflichten und Obliegenheiten der dem Vertrage zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Elektrokleinstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherung.

Schadenregulierung

Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles

Nach Eintritt eines Schadenfalls


Folgen von Obliegenheitsverletzungen

Die Rechtsfolgen der Verletzungen von Obliegenheiten – auch der hier genannten – ergeben sich
aus den zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen für Ihre Allianz Elektrokleinstfahrzeuge
Kfz-Haftpflichtversicherung.

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übernahme des Fahrzeuges nach Anmietung über das
Portal des Versicherungsnehmers und endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Mietdauer im
Portal des Versicherungsnehmers.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich das Fahrzeug während der vereinbarten Mietzeit tatsächlich im unmittelbaren Besitz und in der Verfügungsgewalt des Mieters befunden hat.

Umfang des Versicherungsschutzes

Für alle versicherten Fahrzeuge gilt folgender Versicherungsumfang:

Kfz-Haftpflichtversicherung

mit einer Deckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal - bei Personenschäden maximal 15 Mio.
€ je geschädigte Person;

Geltungsbereich

Versicherungsschutz besteht abweichend zu Ziffer 1.1.4 der Versicherungsbedingungen für Ihre
Allianz Elektrokleinstfahrzeuge Kfz-Haftpflichtversicherung nur in der Bundesrepublik Deutschland.

Unterföhring, den 26.01.2026

Unterschrift Versicherer
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